Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, welche sich seit 2004 im SO-asiatischen Raum ausbreitet und seit einigen Monaten auch Europa erreicht hat. Die Infektion erfolgt dabei durch direkten Kontakt, das Einatmen von Kotstaub, sowie den Verzehr von ungekochtem H?hnerfleisch bzw. Eiern. Eine Infektion ?ber gekochtes H?hnerfleisch/Eier wird derzeit sowohl von der WHO als auch von der Europ?ischen Agentur f?r Ern?hrungssicherheit f?r sehr unwahrscheinlich gehalten. Bisher sind weltweit ca. 170 Krankheitsf?lle bekannt, alle wurden direkt von Tieren infiziert. Eine Mensch-zu-Mensch-?bertragung fand nicht statt.
Seitens der EU und ?sterreichs wurden im Veterin?rbereich vielf?ltige Ma?nahmen ergriffen (z.B. Einfuhrverbote f?r Gefl?gelfleisch und unbehandelte Federn…). Sollte es trotz aller Vorkehrungen dennoch zum Auftreten der Vogelgrippe in der EU kommen, stehen wirksame Ma?nahmen zur Verf?gung, wie beim letzten Vogelgrippe-Ausbruch (Belgien, Niederlande – 2003) gezeigt werden konnte: die Ausbreitung einer Epidemie konnte verhindert werden, in dem die betroffenen Herden gekeult wurden und eine vorsorgliche medikament?se Behandlung f?r besonders exponierte Personen (z.B. Veterin?re und -innen, Arbeiter/innen auf Gefl?gelfarmen) eingef?hrt wurde.
Anzeigepflicht von toten Wasserv?geln
Laut Verordnung des Bundesministeriums f?r Gesundheit und Frauen vom 21.10.2005 ist jeder, der tote Wasserv?gel findet, verpflichtet, den Fund unter Angabe des Fundortes unverz?glich dem Amtstierarzt der Bezirksverwaltungsbeh?rde anzuzeigen. Der Fund kann auch der Polizei gemeldet werden, die weitere Schritte veranlassen wird.
WICHTIG: Ausschlie?lich tote Wasserv?gel wie etwa Enten, G?nse, Schw?ne, Reiher, Kormorane etc. sind anzeigepflichtig! Im Zweifelsfall sollte jedoch jedenfalls Meldung erstattet werden.
Der Amtstierarzt wird die Bergung des toten Tieres vornehmen bzw. veranlassen und es zur AGES in M?dling bringen, dem nationalen Referenzlabor f?r Gefl?gelpest.
Die Feuerwehr kann gegebenenfalls vom Amtstierarzt zur Assistenzleitung bei der Bergung verd?chtiger toter Tiere angefordert werden.
Allgemeine Verhaltensma?regeln f?r Privatpersonen:
Vom Gesundheitsministerium wird derzeit empfohlen, jeglichen Kontakt mit (lebenden) Wasserv?geln zu vermeiden und zu Enten, Schw?nen etc. einen Sicherheitsabstand zu halten. Vor allem Kinder sollten von diesen Wildtieren fern gehalten werden. Das gleiche gilt f?r Hunde.
Tote Wasserv?gel keinesfalls ber?hren!
Schutzma?nahmen:
Prinzipiell wird die „Vogelgrippe“ nur von Tier zu Tier ?bertragen. Eine Ansteckung des Menschen an einem infizierten Tier ist zwar prinzipiell m?glich, kommt allerdings nur bei sehr engem Kontakt zwischen Tier und Mansch vor (etwa in Asien, wo menschliche Behausungen und Tierstallungen faktisch identisch sind). Das Influenza-Virus vermehrt sich in den befallenen Tieren in allen Organen und wird mit Schleim und Kot ausgeschieden, wobei der Kot besonders virushaltig ist.
Es ist nach derzeitigen Erkenntnisstand davon auszugehen, dass die ?bertragung auf den Menschen nur durch Kontakt mit Gefl?gel und dessen Ausscheidungen bei mangelnder Hygiene oder durch das Einatmen virushaltiger Staubteilchen stattfindet.
Bei Feuerwehreins?tzen im Zusammenhang mit Vogelgrippeverd?chtigen Tieren sind daher als Mindeststandard (Einweg-) Schutzanz?ge, Einweg-Schutzhandschuhe, FFP3-Masken und Schutzbrille sowie die Beachtung allgemeiner Hygienevorschriften dringend zu empfehlen.
Wasserv?gel besonders gef?hrdet
Eine wichtige Rolle bei der Verbreitung der Vogelgrippe spielt Wassergefl?gel, insbesondere Schw?ne, Wildenten und Wildg?nse. Diese Arten gelten als besonders empf?nglich und k?nnen das Virus unbemerkt beherbergen und an Artgenossen oder andere Vogelarten weitergeben. Wassergefl?gel wird daher, wenn es tot aufgefunden wird, ohne Ausnahme auf Vogelgrippe untersucht. Auch andere Vogelarten k?nnen sich unter Umst?nden infizieren, sind aber sehr viel seltener betroffen, wie Erfahrungen aus den schon lange betroffenen Regionen in S?dostasien zeigen.
Quellen:
http://www.bfk-moedling.at
http://www.bmgf.gv.at
Erstinformation f?r Feuerwehren
Information der FF Amstetten
Information -Homepage Brandaus – Magazin
Aktuelle Pressemitteilungen f?r ?sterreich
11. M?rz 2006 — Neue Verdachtsf?lle in Nieder?sterreich
In Nieder?sterreich sind vermutlich drei neue F?lle von Vogelgrippe aufgetaucht. In der Donau bei Ybbs/Persenbeug wurden drei tote Schw?ne gefunden, bei denen das H5N1-Virus nachgewiesen worden sein soll.
13. M?rz 2006 — Nickelsdorfer Katzen nur „kontaminiert“?
Die in der Quarant?nestation in Nickelsdorf untergebrachten Katzen aus einem Grazer Tierheim k?nnten m?glicherweise gar nicht mit H5N1 infiziert, sondern nur „kontaminiert“ gewesen sein. Jetzt soll es neue Tests geben.
19. M?rz 2006 — Keine Infektionsgefahr in Badeseen
Keine Infektionsgefahr von H5N1 in Badeseen: Zu diesem Schluss kam eine Expertenkommission des Gesundheitsministeriums nach einer eingehenden Untersuchung.
21. April 2006 —Presseinformation zur Gefl?gelpest – Bundesministerium f?r Gesundheit und Frauen
Die Pressemeldung enth?lt Folgende Punkte:
1. Gefl?gelpest bei Wildv?geln in Nachbarstaaten
1.1. Slowakei – Bratislava
1.2. Deutschland – Lindau
1.3. Deutschland – Passau
1.4. Deutschland – Kiefersfelden
1.5. Deutschland – Garmisch Partenkirchen
1.6. Tschechien – Mirochow
2. Gefl?gelpest bei Wildv?geln in ?sterreich
2.1. Steiermark – Bezirke Graz, Graz-Umgebung, Bruck a.d.M. und Bezirk Hartberg
2.2. Wien – alle Bezirke
2.3. Nieder?sterreich -Bezirk Wien Umgebung, Bezirk Melk, Bezirk St. P?lten, Bezirk Bruck a.d. Leitha und Krems
2.4. Vorarlberg – Bezirk Bregenz
2.5. Ober?sterreich – Bezirk Sch?rding, Bezirk Perg, Bezirk V?cklabruck, Bezirk Wels, Bezirk Gmunden
3. ?berflug von Zugv?geln
4. Untersuchungsergebnisse
5. H5N1 bei Katzen
26. April 2006 —Vogelgrippe Verdachtsf?lleTote Schw?ne an der Donau: 8 weitere H5N1-Verdachtsf?lle in Wien