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Waldbrandgefahr – Waldbrandverordnung für den Verwaltungsbezirk Zwettl

Mit heutigen Datum wurde von der Bezirkshauptmannschaft Zwettl die Waldbrandverordnung kundgemacht!

In den Waldgebieten des politischen Bezirks Zwettl sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.

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Einsatzleitung

Keine Einsatzleitung zugewiesen

Fahrzeuge

Keine Fahrzeuge zugewiesen

Sachgebiete

Keine Sachgebiete zugewiesen