Berichte
30.08.2016
·Allgemein
·Information zur Wespenentfernung
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Da es in den letzten Jahren vermehrt zu Wespennestentfernungen durch die Feuerwehr gekommen ist möchten wir Sie über folgendes informieren:
Ein Wespennest sollte nur dann entfernt werden, wenn dieses an einem störenden Ort situiert ist.
Nester in dunklen Höhlen oder Hohlräumen gehören zumeist potentiell lästigen Arten, eine Entfernung kann in gewissen Fällen nötig sein!
Wespen suchen in der Regel ihre Nahrung nicht in unmittelbarer Umgebung ihres Nestes. Wer also willkürlich ein Nest zerstört, kann trotzdem damit rechnen, von der gleichen Wespe, wie vorher, belästigt zu werden – wahrscheinlich jedoch, hat man ein harmloses Wespenvolk ausgelöscht.
Für den Fall dass sich Wespen in einem Zwischenboden oder hinter einer Wandverkleidung eingenistet haben, nützt es nichts, in Eigenregie die Löcher und Ritze zu stopfen. Die Wespen fressen sich dann entweder durch die Barriere nach außen, bzw. weiter ins Innere des Hauses hinein – damit beginnen die Probleme erst recht!
Somit hat das Verschließen der Einschlupfstellen nur präventiven Sinn, nämlich bevor die Wespen nisten!
Wespenbekämpfung: Hauptaufgabe der Feuerwehr?
Die Feuerwehr ist in erster Linie nicht dazu da, um Insekten zu bekämpfen!
Für diese Aufgaben gibt es unzählige professionelle Schädlingsbekämpfer, die Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung stehen!
Nur in Notfällen, etwa bei Allergikern oder wenn Kinder bedroht sind, kann die Feuerwehr mit der Besichtigung des Wespennestes betraut werden.
Fast alle heimischen Wespen sind sehr friedlich. Wer folgende Verhaltensregeln befolgt, kann das Nest im Garten belassen, und im Einklang mit den Nützlingen leben:
Grundsätzlich sollten Sie niemals selbst aktiv werden und eigenhändig versuchen, Nester zu entfernen oder umzusiedeln.
Auch der Einsatz von Giften, Feuer oder kochendem Wasser ist gefährlich, da diese oft Abwehrreaktionen der Wespen provozieren. Von der Umweltbelastung bei unsachgemäßen Einsatz ganz zu schweigen.
Auch wenn sie für Menschen oft als lästig empfunden werden, sind sie für die Natur ein nicht zu verachtender Nützling!
Ist ein Eingreifen der Feuerwehr notwendig, werden die Kosten nach der von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Feuerwehrtarifordnung in Rechnung gestellt.
Der Einsatz wird nach Terminvereinbarung durchgeführt.
Wichtige Infos zum Umgang mit Wespen finden Sie auch im Beitrag vom Vorjahr - hier klicken!
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